RAILWAY-AWARD.info – SUPPLYER-AWARD

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Welche KRITERIEN für TOP-Lieferanten müssen erfüllt sein, um mit dem Supplyer-Award ausgezeichnet zu werden?

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Da es keine allgemeinverbindlich anerkannten Kriterien für „herausragende Lieferfähigkeit“ gibt, soll ein Unternehmen MINDESTENS eines – ggf. auch mehrere – der nachfolgend genannten Kriterien erfüllen und zudem fähig sein, entsprechende Dokumentation bei der Jury des RAILWAY-AWARD einzureichen.

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1. RELEVANTE REFERENZEN von namhaften KUNDEN im Bereich BAHN & BAHNTECHNIK (Nachweis über die bereits erfolgte Lieferung von Produkten bzw. Dienstleistungen ist nicht älter als 7 Jahre und kann – auf Verlangen – bei der Jury vorgelegt werden.)

– Schienenfahrzeuge (Rolling Stock)

– Bahnbauwerke (Railway Infrastructure)

– Bahnrelevante Dienstleistungen (Railway Services)


und/oder


2. BAHNTECHNISCHE ZULASSUNG im Bereich BAHN & BAHNTECHNIK (Der Zulassungsbescheid bzw. der Prüfbescheid ist nicht älter als 5 Jahre und kann – auf Verlangen – bei der Jury vorgelegt werden.)

– Erfüllung der europaweit gültigen „Technical Specifications for Interoperability“ TSI

– Erfüllung von bahnrelevanten technischen Normen (DIN/ISO)


und/oder


3. ERFOLGREICHE BETEILIGUNG an einschlägigen AUSSCHREIBUNGEN bzw. BIETER-KONSORTIEN im Bereich BAHN & BAHNTECHNIK (Die entsprechenden Dokumente sind nicht nicht älter als 3 Jahre und können – auf Verlangen – bei der Jury vorgelegt werden.)

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