WAS bedeutet NOMINIERUNG?

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  • Für den RAILWAY-AWARD kann man sich nicht selbst bewerben. Daher gibt es ein NOMINIERUNGSVERFAHREN, bei dem Experten aus Fachverbänden bzw. ausgewählten Institutionen ein Vorschlagsrecht haben.
  • Der BAHNVERBAND e.V. (sowie kooperierende Fachverbände) sind berechtigt, geeignete Unternehmen zu nominieren, welche geeignet sind, die Kriterien für den RAILWAY-AWARD in der jeweiligen Kategorie zu erfüllen. 

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Teilnehmergruppen (1. – 4.) – Unternehmen:

(1.) UNTERNEHMEN, die für den LIEFERANTEN-AWARD nominiert wurden.

>>> Weitere Informationen für nominierte LIEFERANTEN >>> HIER

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(2.) UNTERNEHMEN, die für den ARBEITGEBER-AWARD nominiert wurden.

>>> Weitere Informationen für nominierte ARBEITGEBER>>> HIER

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(3.) UNTERNEHMEN, die sich für den INNOVATOREN-AWARD interessieren.

>>> Weitere Informationen für nominierte INNOVATOREN >>> HIER

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(4.) UNTERNEHMEN, die für den MARKET-LEADER-AWARD nominiert wurden.

>>> Weitere Informationen folgen in Kürze. 

 


 

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DOWNLOAD Allgemeine Information>>> DOWNLOAD >>> railway-award.pdf